Müssen wir unsere oberste Geschossdecke bis Ende 2011 nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 dämmen?
Man sollte meinen die Antwort sei ganz einfach ...Ist sie erst einmal auch.
Die EnEV 2009 schreibt vor, dass ungedämmte und zugängliche oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachböden bis 31.12.2011 mit einer Dämmung nachgerüstet werden müssen. Ungedämmt heißt laut der 15. Staffel der Auslegungsfragen zur EnEV, dass die Decke nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 erfüllt. Dort ist ein u-Wert von höchstens 0,9 genannt.
Wer schon einmal in einer obersten Etage gewohnt hat, kann aber die Verpflichtung zur Nachrüstung leicht nachvollziehen. Wenn nicht (oder nur wenig) gedämmt ist, kann man im Winter heizen wie man will, so richtig warm wird es nie.
Daher ist diese Vorschrift der EnEV auch ausdrücklich zu begrüßen.
Vor einigen Jahren habe ich das selbst ausprobiert:
Ich wohnte in einer Altbauwohnung über der sich der nicht ausgebaute und nicht gedämmte Dachboden befand. Im Winter glühten die Heizkörper, aber irgendwie zog es und es waren kaum 20°C zu erreichen.
Da ich noch einige Dämmplatten übrig hatte, habe ich diese einfach über meinem Wohnzimmer und dem Bad ausgelegt und mit Spanplatten lose belegt. Für eine Mietwohnung war das ja schon genug Aufwand...
Und siehe da: Problemlos erreichte ich auch bei Frost 21°C oder mehr, die Heizkörper wurden nicht mehr so heiß und es zog nicht mehr!
Ein ganz anderes Wohnen war das.
Zurück zur Frage meiner Kunden: Muss Dämmung durch die Eigentümer nachgerüstet werden?
Im Prinzip ja, aber die Vorschriften der EnEV gelten unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit der Massnahme. Das heißt: Ist innerhalb eines "angemessenen" Zeitraums keine Amortisation der Dämmmassnahme zu erwarten, muss nicht gedämmt werden.
Was angemessen bedeutet ist meines Wissens noch nicht abschließend geklärt.
Und damit es noch ein wenig schwieriger wird, gibt es jetzt auch noch eine Stellungnahme der "Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferrenz". In dieser Stellungnahme steht, dass bei Holzbalkendecken und bei ab 1969 errichteten Häusern davon ausgegangen werden kann, dass der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 erfüllt ist.
Und damit es noch ein wenig schwieriger wird, gibt es jetzt auch noch eine Stellungnahme der "Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferrenz". In dieser Stellungnahme steht, dass bei Holzbalkendecken und bei ab 1969 errichteten Häusern davon ausgegangen werden kann, dass der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 erfüllt ist.
Wie die Kommission darauf kommt ist mir völlig unklar.
Diese Stellungnahme ist ein katastrophales Signal. Die Bundesregierung führt damit den Sinn der EnEV ad absurdum.
Wozu brauche ich Verordnungen, wenn ich mich nicht daran halten muss? Wie finde ich heraus, ob die Decke in meinem Haus die DIN 4108 erfüllt?
Da ich selbst viele Jahre Eigentümer war, liegt mir eine Bevormundung und "Gängelung" - wie es in den Medien immer mal hieß - der Vermieter fern; aber gerade diese meist nicht sehr kostenintensive und wirkungsvolle Massnahme nicht vorzuschreiben, ist für mich wirklich eine Bankrotterklärung der Politik.
Gerade die Dachdämmung ist ein wichtiger Teil der energetischen Gebäudesanierung. Auf Grund des großen Anteils des Daches an der Hüllfäche eines Gebäudes, entweicht ein großer Teil der Wärme durch die oberste Geschossdecke. Mit einer Dämmung nach EnEV läßt sich der Energieverbrauch eines Gebäudes um bis zu 20 % senken.
Gerade die Dachdämmung ist ein wichtiger Teil der energetischen Gebäudesanierung. Auf Grund des großen Anteils des Daches an der Hüllfäche eines Gebäudes, entweicht ein großer Teil der Wärme durch die oberste Geschossdecke. Mit einer Dämmung nach EnEV läßt sich der Energieverbrauch eines Gebäudes um bis zu 20 % senken.
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