Sehen Ihre Fenster so aus und Ihr Vermieter hat eine energetische Sanierung angekündigt?
Dann ist Vorsicht geboten. Häufig werden marode Fenster im Rahmen einer energetischen Sanierung ausgetauscht und die Kosten - erstmal zu Recht - auf die Mieter umgelegt. Grundsätzlich ist eine energetische Sanierung zu begrüßen, da sie für eine Energieeinsparung sorgt, dadurch die Heizkosten senkt und die Umwelt schont.
Dabei wird aber leider häufig "vergessen" die ersparte Instandhaltung in Abzug zu bringen oder sie wird zu niedrig angesetzt. Das sind die Kosten, die der Vermieter/Eigentümer hätte aufbringen müssen, um die alten Fenster in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Also die übliche Instandhaltung, die bei Abnutzung auszuführen ist.
Bei einer energetischen Sanierung sind also die Kosten, die der Eigentümer für Instandhaltung hätte aufbringen müssen, und die er sich durch die Sanierung spart, von dem umlagefähigen Betrag abzuziehen. Das kann z.B . so aussehen: 1 neues Fenster kostet € 1.000,- inkl Einbau. Abzug für Instandhaltung 15 %. Umlagefähige Kosten folglich € 850,-. Davon sind die bekannten und umstrittenen 11 % jährlich vom MIeter zu tragen.
Wenn die Fenster so aussehen wie auf den Bildern - dabei handelt es sich um Fenster in von mir begutachteten Wohnungen - sind z.B. 15 % Instandhaltung zu niedrig. Hier könnten es 50 oder sogar 100 % sein, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
Prüfen Sie daher eine Modernisierungsankündigung genau.
Ihr Götz Autenrieth
Dann ist Vorsicht geboten. Häufig werden marode Fenster im Rahmen einer energetischen Sanierung ausgetauscht und die Kosten - erstmal zu Recht - auf die Mieter umgelegt. Grundsätzlich ist eine energetische Sanierung zu begrüßen, da sie für eine Energieeinsparung sorgt, dadurch die Heizkosten senkt und die Umwelt schont.
Dabei wird aber leider häufig "vergessen" die ersparte Instandhaltung in Abzug zu bringen oder sie wird zu niedrig angesetzt. Das sind die Kosten, die der Vermieter/Eigentümer hätte aufbringen müssen, um die alten Fenster in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Also die übliche Instandhaltung, die bei Abnutzung auszuführen ist.
Bei einer energetischen Sanierung sind also die Kosten, die der Eigentümer für Instandhaltung hätte aufbringen müssen, und die er sich durch die Sanierung spart, von dem umlagefähigen Betrag abzuziehen. Das kann z.B . so aussehen: 1 neues Fenster kostet € 1.000,- inkl Einbau. Abzug für Instandhaltung 15 %. Umlagefähige Kosten folglich € 850,-. Davon sind die bekannten und umstrittenen 11 % jährlich vom MIeter zu tragen.
Wenn die Fenster so aussehen wie auf den Bildern - dabei handelt es sich um Fenster in von mir begutachteten Wohnungen - sind z.B. 15 % Instandhaltung zu niedrig. Hier könnten es 50 oder sogar 100 % sein, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist.
Prüfen Sie daher eine Modernisierungsankündigung genau.
Ihr Götz Autenrieth
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